Ausgabe 3 vom 18. März 2009

WICHTIGE SONDERMITTEILUNG

Liebe Leserinnen und Leser,

aufgrund parteipolitischer Streitigkeiten ist es der großen Koalition in Berlin nicht gelungen, ein Umweltgesetzbuch (UGB), das alle wesentlichen Rechtsvorschriften für diesen Bereich enthält, zu verabschieden.

Damit es ab dem 01. Januar 2010 nicht zu einem Flickenteppich naturschutzrechtlicher Regelungen in Deutschland kommt (das Scheitern des UGB eröffnet den Bundesländern die Möglichkeit, eigenständige Naturschutzgesetze zu verabschieden), sollen u.a. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bundeswassergesetz (WHG) als Einzelgesetze noch verabschiedet werden. Im Bundeskabinett wurden entsprechende Entwürfe verabschiedet, über die bereits am 20. März im Bundestag beraten werden soll.

Der Deutsche Olympische Sportbund und das Kuratorium Sport und Natur hatten sich in Berlin gemeinsam für eine sportfreundliche Formulierung des UGB eingesetzt. In den nunmehr vorliegenden Gesetzesentwürfen wurden viele der Anregungen des Natursports übernommen, leider aber nicht alle! Der DOSB und das Kuratorium haben daher in einer gemeinsamen Stellungnahme die wichtigsten Punkte aufgeführt.

Ich bitte Sie alle, sich möglichst kurzfristig an das für Ihren Wohnort zuständige Bundestagsmitglied zu wenden und diesem die Position des Natursports, ergänzt um spezielle Themenfelder des Kanusports, zuzusenden und dieses zu bitten, sich für die Interessen des natur- und landschaftsverträglichen Sports einzusetzen. Ein Musterschreiben und die Stellungnahme des Deutschen Kanu-Verbandes, dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Kuratorium Sport und Natur wurde für diesen Zweck vorbereitet.

Die Adressen Ihrer Bundestagsmitglieder können Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/mdb/index.html finden.

Ich hoffe, dass es uns so gemeinsam gelingt, die Interessen des Kanusports in den für uns wichtigen Gesetzen zu verankern und rechne mit Ihrer Unterstützung!

Ihr
Olaf Heukrodt
DKV-Präsident

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