PISG - Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt

Als Vertrauenspersonen für Betroffene von „Sexualisierter Gewalt“ fungieren: 

Frau Dagmar Heidemann

Herr Hauke Heemann

E-Mail: safesport@deutscherkanuverband.de

Die Benannten sowie auch die Beauftragte für Chancengleichheit Gabriele Kohler sollen Anlaufstelle für DKV-Mitglieder sein, die von Verbands- und Vereinsmitgliedern sexuell belästigt werden oder wurden. Ihre Aufgabe wird es sein, Kontakte zu externen Beratungsstellen zu vermitteln bzw. Maßnahmen zu initiieren, die den Vorwürfen nachgehen.

In den DKV-Rahmenrichtlinien Ausbildung ist seit 2011 die Regelung des Lizenzentzuges verankert. 

Durch den Deutschen Kanutag wurde im April 2013 die Prävention Sexualisierter Gewalt auch in der DKV-Satzung § 5 Absatz 3 und in verschiedenen Ordnungen verankert.

Es wurde der DKV-Ehrenkodex verabschiedet, dessen Unterzeichnung seit April 2013 für alle Teilnehmenden an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des DKV (sowohl im Bundes- als auch in den Landesverbänden) verpflichtend ist. Diese Teilnahmevoraussetzung wurde ebenfalls im April in den DKV-Rahmenrichtlinien Ausbildung ergänzt.

Die Ausweitung der Präventionsarbeit liegt im Verantwortungsbereich der Kanujugend, die weitere Arbeitsschritte und eine verbandsspezifische Umsetzung in ihren Gremien bespricht und bearbeitet.

Ihr Ansprechpartner in der DKV-Geschäftsstelle ist Sebastian Schreiber, Tel. 0203/99759-80, jugend@kanu.de

FAQ

Im Folgenden sind den häufigsten Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt die Antwort gebenden Kapitel aus den „Grundlagen eines Handlungsleitfadens …“ zugeordnet. Die Reihenfolge der genannten Abschnitte entspricht der empfohlenen Reihenfolge der Bearbeitung. Die hier verlinkten Beiträge sind jeweils auf dem neuesten Stand und enthalten u.a. auch die seit dem Beschluss des Verbandsausschusses im November 2020 ergänzten oder überarbeiteten Kapitel.
(bitte auf die einzelnen Reiter klicken)
Für Eltern / Für Athlet*innen

Was ist passiert?

1.3 Ausgangssituation / Wie gehen Täterinnen und Täter vor? (Version 2.0 – Jan 22), Strategien der Täter*innen
1.3.1 Erwachsene Täter*innen – kindliche und jugendliche Opfer – Strategie 1 (Version 2.0 – Jan 22)
1.3.3 Jugendliche Täter*innen
3.9 Beschwerdemanagement (Version 2.0 – Jan 22), Wohin kann ich mich wenden?


Was kann ich von den Ansprechpartner*innen des DKV / meines LKV erwarten?

3.10.1 Handlungsleitfaden Intervention – ein Opfer offenbart sich (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.2 Verdachtsfälle – mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.3 Verdachtsfälle  (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.4 Nicht aufklärbare Verdachtsfälle (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.7 Unterstützung von Opfern,die sich offenbaren (Version 2.0 – Jan 22)

Für erwachsene Opfer
1.4 Sexuelle Belästigung – erwachsene Täter*innen – erwachsene Opfer (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)
Für Ansprechpartner*innen in Verbänden/Vereinen

Wie positioniert sich der DKV?

1.1 Der DKV und seine Mitgliedsverbände (Version 2.0 – Jan 22)
1.2 Leitbild (Version 2.0 – Jan 22)
2.1 Positionierung und Verankerung des Themas und des Konzepts im Deutschen Kanu-Verband / DKV-Ehrenkodex (Version 2.0 – Mär 22)
3.5 Lizenzerwerb (Version 2.0 – Jan 22)


Welche Aufgaben habe ich?

3.1 Ansprechpartner*innen: personelle, finanzielle und Wissensressourcen (Version 2.0 – Jan 22)
3.10 Intervention (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.1 Handlungsleitfaden Intervention – ein Opfer offenbart sich (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)


Welche Vorarbeiten sind schon geleistet?
Der gesamte Leitfaden (Version 2.0 – Jan 22)


Was muss ich innerhalb meines Verbands/meines Vereins anstoßen?

2.2 Risikoanalyse (Version 1.1 – Feb 21), Was muss ich innerhalb meines Verbands/meines Vereins anstoßen? 
3.9 Beschwerdemanagement (Version 2.0 – Jan 22), Notrufnummern, Evaluationsfragebogen “Wohlbefinden bei Maßnahmen” der dsj
3.10 Intervention (Version 2.0 – Jan 22)
Anhang B: Muster für einen Vorstandsbeschluss: Kinderschutz-Beauftragte/r / Interventionsleitlinien und Verhaltenskodex (Version 2.0 – Jan 22)


Was kann ich im Ernstfall konkret tun?

3.10 Intervention (Version 2.0 – Jan 22)
Anhang A: Vorlage für ein Gesprächsprotokoll zur Aufnahme und Archivierung einer telefonischen Meldung zu einem Verdacht/Vorfall im Bereich sexualisierter Gewalt im Sport (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.1 Handlungsleitfaden Intervention – ein Opfer offenbart sich (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.2 Verdachtsfälle – mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.3 Verdachtsfälle (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.4 Nicht aufklärbare Verdachtsfälle (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.7 Unterstützung von Opfern,die sich offenbaren (Version 2.0 – Jan 22)


Wie starte ich in meinen Aufgabenbereich?,

1.3 Ausgangssituation / Wie gehen Täterinnen und Täter vor? (Version 2.0 – Jan 22)
1.3.1 Erwachsene Täter*innen – kindliche und jugendliche Opfer – Strategie 1 (Version 2.0 – Jan 22)
1.3.3 Jugendliche Täter*innen

Für Verbandspräsident*innen, Vereinsvorstände

Wie bereiten wir uns am besten vor?

1.3 Ausgangssituation / Wie gehen Täterinnen und Täter vor? (Version 2.0 – Jan 22)
1.3.1 Erwachsene Täter*innen – kindliche und jugendliche Opfer – Strategie 1 (Version 2.0 – Jan 22)
1.3.3 Jugendliche Täter*innen
2.2 Risikoanalyse (Version 2.0 – Jan 20), Was muss ich innerhalb meines Verbands/meines Vereins anstoßen?
3.2 Eignung von Mitarbeiter*innen (Version 2.0 – Jan 22), Qualitätsstandards bei der Auswahl von Mitarbeiter*innen, auch ehrenamtlichen
3.8.2 NADA: Kinder- und Jugendschutz bei Dopingkontrollen (Version 2.0 – Jan 22)


Anhang F: Gesprächsleitfaden zur Einstellung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen (Version 2.0 – Jan 22)
Anhang C: Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses für die ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit – Antrag auf Gebührenbefreiung (Version 2.0 – Jan 22)
Anhang D: Prüfung von Führungszeugnissen - Vertraulichkeitserklärung (Version 2.0 – Jan 22)
Anhang E: Formblatt und Archivierung eines Erweiterten Führungszeugnisses (Version 2.0 – Jan 22)
3.3 Qualifizierung des eigenen Verbandspersonals (Version 2.0 – Jan 22), Qualifizierung des eigenen Verbandspersonals, insbesondere auch der Führungskräfte, Sensibilisierung und Vorbereitung der Vereine

Anhang B: Muster für einen Vorstandsbeschluss: Kinderschutz-Beauftragte/r / Interventionsleitlinien und Verhaltenskodex (Version 2.0 – Jan 22)
3.9 Beschwerdemanagement (Version 2.0 – Jan 22), Notrufnummern, Evaluationsfragebogen “Wohlbefinden bei Maßnahmen” der dsj
3.10 Intervention (Version 2.0 – Jan 22), Was kann der Vorstand aktiv tun?
3.10.2 Verdachtsfälle – mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)


Im Ernstfall

Anhang A: Vorlage für ein Gesprächsprotokoll zur Aufnahme und Archivierung einer telefonischen Meldung zu einem Verdacht/Vorfall im Bereich sexualisierter Gewalt im Sport (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.7 Unterstützung von Opfern,die sich offenbaren (Version 2.0 – Jan 22)


Welche Sanktionen sind möglich?

3.4 Satzungen und Ordnungen (Version 2.0 – Jan 22)
3.6 Lizenzentzug (Version 2.0 – Jan 22)
3.7 Weitere Sanktionen (Version 2.0 – Mär 22)


Rehabilitation von fälschlich Beschuldigten

3.10.6 Rehabiliation von Beschuldigten, soweit der Verdacht auf sexuellen Missbrauch ausgeräumt warden kann (Version 2.0 – Jan 22)

Für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen, die Sorge vor ungerechtfertigtem Verdacht haben ODER:, Für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuerinnen, die ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen so transparent wie möglich gestalten wollen

2.2 Risikoanalyse (Version 2.0 – Jan 20), Was muss ich innerhalb meines Verbands/meines Vereins anstoßen?

3.8.1 Verhaltensstandards für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen / Handlungsleitfaden (Version 2.0 – Jan 22), Wie schütze ich mich ganz praktisch vor falschem Verdacht?

Anhang C: Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses für die ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit – Antrag auf Gebührenbefreiung (Version 2.0 – Jan 22)

3.8.2 NADA: Kinder- und Jugendschutz bei Dopingkontrollen (Version 2.0 – Jan 22)
3.8.3 Verhaltenskodex für Jugendliche (Version 2.0 – Jan 22), Selbstverpflichtungserklärung
3.10.2 Verdachtsfälle – mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)


Rehabilitation von fälschlich Beschuldigten

3.10.6 Rehabiliation von Beschuldigten, soweit der Verdacht auf sexuellen Missbrauch ausgeräumt warden kann (Version 2.0 – Jan 22)

Für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen, an die sich Opfer wenden
3.10 Intervention (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.1 Handlungsleitfaden Intervention – ein Opfer offenbart sich (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.2 Verdachtsfälle – mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.3 Verdachtsfälle (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.4 Nicht aufklärbare Verdachtsfälle (Version 2.0 – Jan 22)
3.10.5 Grenzverletzungen (Version 2.0 – Jan 22)
Wie positioniert sich der DKV zum Thema Sexualisierte Gewalt?
1.1 Der DKV und seine Mitgliedsverbände (Version 2.0 – Jan 22)
1.2 Leitbild (Version 2.0 – Jan 22)
2.1 Positionierung und Verankerung des Themas und des Konzepts im Deutschen Kanu-Verband / DKV-Ehrenkodex (Version 2.0 – Mär 22)
3.5 Lizenzerwerb (Version 2.0 – Jan 22)
Wie gehen Täterinnen und Täter vor?
1.3 Ausgangssituation / Wie gehen Täterinnen und Täter vor? (Version 2.0 – Jan 22)
1.3.1 Erwachsene Täter*innen – kindliche und jugendliche Opfer – Strategie 1 (Version 2.0 – Jan 22), Erwachsene Täter*innen – kindliche und jugendliche Opfer 
1.3.3 Jugendliche Täter*innen
Im Ernstfall: Welche Sanktionen sind möglich?
3.4 Satzungen und Ordnungen (Version 2.0 – Jan 22)
3.6 Lizenzentzug (Version 2.0 – Jan 22)
3.7 Weitere Sanktionen (Version 2.0 – Mär 22)
Nachricht: Internationaler Frauentag 08.03.2021 | Kanu (Allg.)

Er entstand 1911 für Gleichberechtigung, gleiches Wahlrecht für Frauen sowie für Emanzipation von Arbeiterinnen. 1975, dem internationalen Jahr der Frau, setzten die Vereinten Nationen den 8. März ...