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Yamaha AGB Agentursystem

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Yamaha Music Europe GmbH

§1
Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB); Abwehrklausel

1.    (1)  Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für Kaufverträge über Produkte/Waren, die ein Handelsvertreter (im Folgenden der „Agent“) im Namen und für Rechnung von uns, der Yamaha Music Europe GmbH, mit einem Unternehmer oder einem Verbraucher (im Folgenden der „Kunde“) abschliesst. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein ‚Unternehmer‘ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.    (2)  Unsere AVB gelten ausschliesslich, auch dann, wenn wir (mit Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kun- den) vorbehaltlos Bestellungen annehmen, Leistungen erbringen oder unmittelbar oder mittelbar Bezug auf Schreiben usw. nehmen, die solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter enthalten. Entgegen- stehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3.    (3)  Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus den separat geregelten datenschutzrechtlichen Bedingungen.

§2
Vertragsabschluss und -inhalt; Schriftform; Vorbehalt von Rechten; Vertraulichkeit

1.    (1)  Der (Online-)Shop des Agenten wird durch den Agenten, nicht durch uns, die Yamaha Music Europe GmbH, betrieben. Soweit zur Nutzung oder zur Bestellung von Produkten eine Registrierung notwendig ist, gelten die dafür festgelegten Bestimmungen des Agenten.

2.    (2)  Die Darstellung der Produkte im (Online-)Shop des Agenten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

3.    (3)  Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Unsere Annahme erfolgt durch schriftliche Erklärung (z. B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereitschaftsanzeige) oder durch den Versand der Ware. Soweit eine Empfangsbestätigung an den Kunden versendet wird, in welcher der Eingang der Bestellung des Kunden dokumentiert wird, liegt darin noch keine Annahme des Angebots des Kunden.

4.    (4)  Einen zwischenzeitlichen anderweitigen Verkauf von Ware behalten wir uns in der Zeit zwischen dem Angebot des Kunden bis zur Annahme durch uns vor.

5.    (5)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abgibt (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.    (6)  Etwaige mündliche Vertragsabreden haben keinen Vorrang vor diesen AVB. Für den Nachweis des zwischen den Parteien Vereinbarten ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung massgebend.

§3
Liefermodalitäten; Annahmeverzug, Mitwirkungshandlungen etc.; Abnahme

1.    (1)  Die Parteien vereinbaren, dass der Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz des Agenten ist, auch wenn die Ware online bestellt wird.

2.    (2)  Wir und der Kunden sind uns darüber einig, dass dies ein Versendungskauf ist. Wir sind verpflichtet, die Ware auf Verlangen des Kunden an dessen Geschäftssitz zu versenden. Mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung be- stimmten Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Wir tragen die Kosten des Transportes und stellen eine Transportversicherung. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf den Erfüllungs- ort der Lieferung.

3.    (3)  Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, gilt der vorstehende Absatz 2 mit der Massgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Kunden übergeht, wenn der Kunde die zur Ausfüh- rung der Versendung bestimmte Person mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden diese Person nicht zuvor benannt haben. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit der Übergabe des verkauften Produkts auf den Kunden über.

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4.    (4)  Grundsätzlich ist die Standardtransportverpackung im Kaufpreis der jeweiligen Ware enthalten. Wenn Wünsche des Kunden eine besondere, vom Standard abweichende Verpackung der Ware erforderlich machen, so sind die Kosten hierfür vom Kun- den zu tragen.

5.    (5)  Waren werden von uns auf unsere Kosten gegen Transportschäden versichert. Der Preis für die Versicherung ist im jeweiligen Kaufpreis der Waren enthalten. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, uns sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sonstige Unterstützung zu gewähren, um den Schaden gegenüber dem Versicherer geltend machen zu können.

6.    (6)  Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine gebotene Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens ein- schliesslich unserer Mehraufwendungen (z. B. insbesondere Lagerungskosten) in Rechnung zu stellen.

§4 Widerrufsrecht

1.    (1)  Ist der Kunde ein Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden an den Kunden gerichteten Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unseren Agenten (Lüscher Musik AG, Baslerstrasse 27, 4665 Oftringen, info@lueschermusik.ch, 062 / 797 50 88) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe Absatz 2) verwenden, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufs dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung an Sie verweigern, bis wir (bzw. unser Agent) die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie unseren Agenten über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an unseren Agenten (Lüscher Musik AG, Baslerstrasse 27, 4665 Oftringen, info@lueschermusik.ch, 062 / 797 50 88) zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Verlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das vorstehende Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie massgeblich ist oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschnitten sind.

2.    (2)  Folgendes Muster-Widerrufsformular kann für den Widerruf verwendet werden:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Lüscher Musik AG, Baslerstrasse 27, 4665 Oftringen, info@lueschermusik.ch, 062 / 797 50 88

1.    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

2.    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

3.    Name des/der Verbraucher(s)

4.    Anschrift des/der Verbraucher(s)

5.    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

6.    Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

§5

Zahlungsmodalitäten, Zurückbehalt der Ware; Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten; mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden

1.    (1)  Unsere Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich zu bezahlen. Massgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs.

2.    (2)  Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, stehen dem Kunden in der Regel folgende Zahlungsmittel zur Verfügung: Barzahlung (vor Ort im Shop oder bei Lieferung), Girokarte, Kreditkarte, Vorabüberweisung, PayPal, Amazon Pay und Apple Pay.

3.    (3)  Der Kunde kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von uns, die nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlung erfolgt, nicht leistet. Erfolgt die Zahlung nicht zum vereinbarten Zahlungstermin (z. B. „Zahlung innerhalb von X Tagen nach Lieferung des Produkts und Rechnungseingang“) oder ist eine Mahnung aufgrund sonstiger, gesetzlich geregelter Umstände entbehrlich, kommt der Kunde bei Zahlungsverzug, insbesondere ohne Mahnung, sofort in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden vor. Gegenüber Unternehmern bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.

4.    (4)  Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit sein dafür herangezogener Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. 

5.    (5)  Dem Kunden steht nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist der Kunde zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts zudem nur berechtigt, soweit sein dafür herangezogener Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

6.    (6)  Wir sind berechtigt, unsere noch ausstehenden Leistungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch die Leistungsunfä- higkeit des Kunden gefährdet ist. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir sind berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb derer er Zug-um-Zug gegen unsere Leistung nach seiner Wahl seine Zahlung zu bewirken oder Sicherheit für sie zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

7.    (7)  Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gilt Folgendes: Sofern der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, sind wir unter den Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes (6) berechtigt, nicht nur von dem betroffenen Vertrag selbst, sondern auch von weiteren von uns mit dem Kunden geschlossenen und noch nicht von beiden Seiten erfüllten Verträgen zurückzutreten.

§6
Lieferfristen, etwaige Verlängerung; Vorbehalte für höhere Gewalt, Selbstbelieferung etc.; Teilleistungen; Besichtigung und/oder Test bei uns im Hause

1.    (1)  Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine für Lieferungen und Leistungen (Lieferfristen) gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Lieferfrist zugesagt oder vereinbart ist.

2.    (2)  Wird für uns absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und teilen ihm die voraussichtliche neue Lieferfrist mit.

3.    (3)  Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung unserer Leistungen, soweit diese Umstände auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzöge- rungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Massnahmen).

Ein solches Ereignis stellt auch die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten dar, wenn wir diese jeweils nicht zu vertreten haben und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Vorlieferanten abgeschlossen hatten; dies gilt ferner auch dann, wenn wir das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Geschäft mit dem Kunden abschliessen.

Bei solchen Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Frist.

4.    (4)  Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen oder Obliegenheiten nicht nachkommt.

5.    (5)  Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn (a) eine Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungs- zweckes verwendbar ist, (b) die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist, und (c) dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

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6.    (6)  Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere betreffend den etwaigen Ausschluss unserer Leistungspflicht (z. B. aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung) und wegen Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.

7.    (7)  Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird sie uns, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere etwaige Haftung auf Schadensersatz nach Massgabe des § 10 dieser AVB beschränkt.

§7 Eigentumsvorbehalt

1.    (1)  Der hier vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer derzeit bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen den Kunden wegen der von uns an ihn erbrachten Lieferungen und Leistungen, einschliesslich diesbezüglicher Saldoforderungen aus Kontokorrent (gesicherte Forderungen). Die von uns an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Diese Waren und die gemäss den nachfolgenden Bestimmun- gen an ihre Stelle tretenden, ebenfalls vom Eigentumsvorbehalt erfassten Sachen werden nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Beabsichtigt der Kunde die Verbringung der Vorbehaltsware an einen Ort ausserhalb der Schweiz, ist er verpflichtet, unverzüglich die etwaigen dortigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Entstehung und Aufrechterhaltung unseres Eigentumsvorbehalts auf seine eigenen Kosten zu erfüllen und uns unverzüglich nach Fassung der vorbezeichneten Absicht zu informieren.

2.    (2)  Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Er muss sie pfleglich behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden hinreichend und zum Neuwert versichern. Wenn Wartungs-, Instandhaltungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich werden (hierzu zählen allerdings nicht etwaige von uns zu erbringende (Nach- )Erfüllungshandlungen), muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3.    (3)  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Zugriffen Dritter darauf muss der Kunde deutlich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte verfolgen können. Soweit der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet uns hier- für der Kunde, wenn und soweit er diese Kosten zu vertreten hat.

4.    (4)  Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist er verpflichtet, uns nach vorheriger Ankündigung zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Geschäfts- und Lagerräumen zu verschaffen, um uns über den Zustand der Vorbehaltsware zu informieren.

5.    (5)  Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz (9)) im ordnungsgemässen Geschäftsgang zu verwenden. Er ist hingegen nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten/umzubilden, zu verbinden, zu vermischen und/oder zu veräussern.

6.    (6)  Wird die Vorbehaltsware vom Kunden entgegen Absatz 5 verarbeitet oder umgebildet (§ 726 des Zivilgesetzbuches – „ZGB“), so gilt, dass diese Verarbeitung immer für uns als Hersteller in unserem Namen und für unsere Rechnung vorgenommen wird, und dass wir unmittelbar das Eigentum oder – falls die Verarbeitung oder Umbildung aus Stoffen mehrerer Eigentümer vorgenommen wird, oder falls der Wert der neu geschaffenen Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware (Brutto-Rechnungswert) zum Wert dieser neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen kein solcher Eigentums- bzw. Miteigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde uns bereits jetzt sein zukünftiges Eigentum bzw. (im vorbezeichneten Verhältnis) Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit; wir nehmen diese Übertragung hiermit an.

Wird die Vorbehaltsware entgegen Absatz 5 mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verbunden oder im Sinne des § 727 ZGB vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Brutto-Rechnungswert) zum Wert der anderen verbundenen, vermischten oder vermengten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung; ist die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, erwerben wir Alleineigentum (§ 727 Abs. 2 ZGB). Wir nehmen solch eine Übertragung hiermit an.

Unser nach den vorstehenden Regelungen entstandenes Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde un- entgeltlich für uns verwahren.

7.    (7)  Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, den der Kunde entgegen des Verbots in Absatz 5 vornimmt, sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen), einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kun- de bereits jetzt sicherungshalber – bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend unserem Miteigentumsanteil – an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.

Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem eigenen Namen für uns ein- zuziehen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir werden sie jedoch nicht selbst einziehen und die Einziehungsermächtigung widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäss nachkommt (insbesondere nicht in Verzug gerät), solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird und solange der Kunde keine unzureichende Kapazität aufweist (Art. 83 Abs. 1 OR). Tritt eines der vorstehend beschriebenen Ereignisse ein, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, die jeweiligen Schuldner über die Abtretung informiert und uns alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt, die wir zur Geltendmachung der Forderung benötigen.

Absatz (3) findet auf die abgetretenen Forderungen entsprechende Anwendung.

8.    (8)  Wenn der Kunde dies verlangt, sind wir verpflichtet, die Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Sachen und Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Schätzwert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

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(9) Treten wir wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – insbesondere wegen seines Zahlungsverzugs – gemäss den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen. Spätestens in unserem Herausgabeverlangen liegt auch unsere Rücktrittserklärung. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In einer etwaigen Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ebenfalls eine Rücktrittserklärung.

§8 Gewährleistung für Mängel

1.    (1)  Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AVB nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist.

2.    (2)  Ist der Kunde Unternehmer, sind wir nicht verpflichtet, eine Garantie für Sachmängel bei etwaig vereinbarter Lieferung gebrauchter Produkte zu gewähren.

3.    (3)  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haben unsere Produkte und Leistungen ausschliesslich die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

4.    (4)  Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Pflicht, gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung bei ihm oder bei dem von ihm bestimmten Dritten zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen, soweit nicht ausdrücklich eine Abnahme vereinbart ist. Hierfür finden § 201 OR und die Bestimmung dieses Artikels Anwendung. Die Unverzüglichkeit der Mängelrüge setzt voraus, dass sie innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung, bei Vorliegen eines bei der Inspektion (Art. 201 Abs. 2 und 3 OR) nicht erkennbaren Mangels spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach Entdeckung des Mangels, erfolgt.

Versäumt der Kunde die ordnungsgemässe Untersuchung und/oder Rüge, ist unsere Gewährleistungspflicht und sonstige Haftung für den betroffenen Mangel ausgeschlossen.

5.    (5)  Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kun- den als unberechtigt heraus, können wir die uns daraus entstehenden Kosten von ihm ersetzt verlangen. Hinsichtlich der Aufwendungen für das Entfernen des mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen des nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Produkts gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.    (6)  Ist die gelieferte Sache mangelhaft, sind wir nach Wahl des Kunden zunächst zur Nacherfüllung in Gestalt der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt und verpflichtet. Im Fall einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde die zu ersetzende Sache nach den gesetzlichen Vorschriftenzurückzugeben.

7.    (7)  Wir sind berechtigt, die von uns geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis oder gegebenenfalls die aktuell fällige Rate bezahlt, wobei der Kunde jedoch berechtigt ist, einen im Verhältnis zum Mangel an- gemessenen Teil der fälligen Zahlung zurückzubehalten.

8.    (8)  Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

9.    (9)  Ist der Kunde Unternehmer gilt Folgendes: Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Produkten (insbesondere Bauteilen) Dritter, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beheben können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen diese Dritten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an ihn abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln (unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Massgabe die- ser AVB) nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Dritten erfolglos war oder (z. B. aufgrund einer Insolvenz) aussichtslos oder (z. B. aus zeitlichen Gründen) dem Kunden anderweitig unzumutbar ist. Wäh- rend der Dauer unserer Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Dritten ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.

10. (10)  Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Massgabe des § 10 dieser AVB.

§9
Gewährleistung für Schutzrechte Dritter

1.    (1)  Wir stehen nach Massgabe dieses § 9 dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter in den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz oder in anderen Ländern ist, in denen wir die Produkte herstellen oder herstellen lassen. Jede Partei wird die andere unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

2.    (2)  Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind ausgeschlossen, wenn diese Verletzung auf einer eigenmächtigen Veränderung oder nicht vertragsgemässen Verwendung der Ware durch den Kunden be- ruht. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, sind Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter auch dann ausgeschlossen, wenn diese Verletzung auf einer Anweisung des Kunden beruht.

3.    (3)  In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach Wahl des Kunden die Ware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zu- rückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

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4.    (4)  Ist der Kunde Unternehmer, werden wir im Fall von Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller oder Lieferanten nach Wahl des Kunden unsere Gewährleistungsansprüche gegen diese Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten; § 8 (9) gilt entsprechend (insbesondere bezüglich unserer subsidiären Eigenhaftung).

5.    (5)  Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Massgabe des § 10 dieser AVB.

§ 10
Haftung auf Schadensersatz etc.

1.    (1)  Unsere Haftung auf Schadensersatz – aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Unmöglichkeit, Verzug, Mangelhaftigkeit, unerlaubter Handlung und für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen, es sei denn, einer der folgenden Fälle ist gegeben:

1.    a)  wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen;

2.    b)  wir haben eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen;

3.    c)  es kommt zu einem Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht;

4.    d)  es kommt zu einem Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht;

5.    e)  es kommt zu einem Schaden aus der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der nicht schon unter lit. a) bis lit. d) oder lit. f) fällt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt; oder

6.    f)  uns trifft eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere die Haftung gemäss dem Produkthaftungsgesetz oder nach datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2.    (2)  Soweit unsere Haftung gemäss den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

3.    (3)  Wegen einer Pflichtverletzung durch uns, die nicht in einem Mangel der Ware liegt, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Übrigen gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Verjährung

Hinsichtlich der Verjährung von – auch ausservertraglichen – Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre ab der Ablieferung des Produkts.

§ 12
Besonderes Rücktrittsrecht bei Zahlungseinstellung etc.

Wir haben in den folgenden Fällen ein besonderes Recht, vom Vertrag zurückzutreten: (a) Der Kunde stellt seine Zahlungen an seine Gläubiger ein; (b) er selbst beantragt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen; (c) es wird zulässiger- weise von uns oder einem anderen Gläubiger beantragt; (d) es wird – auch bloss als vorläufiges – eröffnet; oder (e) der Antrag wird mangels Masse abgelehnt.

§ 13
Hinweispflicht bei behördlichen oder eigenen Massnahmen

Falls beim oder gegen den Kunden behördliche Massnahmen im Zusammenhang mit unseren Produkten stattfinden (z. B. Anordnung einer Rücknahme oder eines Rückrufes oder sonstige Massnahmen der Marktüberwachung) oder der Kunde eigene derartige Massnahmen beabsichtigt, informiert er uns unverzüglich schriftlich.

§ 14
Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Das Überein- kommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, sind von dieser Rechtswahl die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht ausgenommen.

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2.    (2)  Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Schweiz keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschliesslicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden Bern. Zwingende Rechtsvorschriften über die ausschliessliche Gerichtsbarkeit bleiben davon unberührt.

3.    (3)  Der vorstehende Absatz 2 gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. In diesem Fall richten sich die örtliche und internationale Zuständigkeit nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Gesagte gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Bestimmungen des Vertrages oder dieser AVB als lückenhaft erweisen.