§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Gesetze und Verordnungen
Tierschutzgesetz (TierSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass...
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung definiert die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und in-Verkehr-bringen von Lebensmitteln. In der LMHV wird u.a. die Verpflichtung der betrieblichen Eigenkontrolle auf Schädlingsbefall festgelegt.
Gefahrstoffverordung (GefStoffV)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist, Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen...
Bundesjagtgesetz (BJagtG)
folgt
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Verordnung zum Schutz lebender Tier- und Pflanzenarten
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Chemikaliengesetz (ChemG)
Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Risikominderungsmaßnahmen (RMM)
Seit dem 01.01.2013 fordert die Zulassungsbehörde für Biozide in Deutschland Risikominderungsmaßnahmen (=RMM) für zugelassene Biozidprodukte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen. Die RMM´s bestehen aus einer Reihe von Maßnahmen und sollen vor allem Kinder-, Haustiere und dem Wildtierschutz dienen.