25.07.2016 | Kanu-Freizeit

Wasser-Verkehrsregeln Berlin l Mitte & Landwehrkanal: Aufruf an SUP-Paddler


Hallo Stand-up-Paddler,

immer wieder gibt es Irritationen, wo man mit dem SUP fahren darf und wo nicht.

Eine beliebte Tour scheint hier speziell in Berlin-Mitte zu sein. Na klar sind die „Selfies“ mit den bekannten Gebäuden, wie Kanzleramt oder Museumsinsel im Hintergrund klasse.

ABER, dort ist das SUPpen nun mal nicht gestattet!

Die Verkehrsregel besagt, dass der Innenstadtbereich der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km 14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich Spreekanal - von Kleinfahrzeugen ohne Maschienenantrieb nicht gestattet ist.

In diesem Abschnitt ist einfach zuviel los! An- und Ablegestellen von Fahrgastschiffen, hohe Spuntwände mit entsprechendem Wellenschlag. Bei schmalen Brücken, wo sich Schiffe zudem gegenseitig passieren, ist es einfach eine Gefahr für uns Stand-Up-Paddler.

Auch der beliebte Landwehrkanal durch Kreuzberg hat eine spezielle Regelung. Aufgrund der Schäden an der Uferbefestigung ist er nur im Einbahnverkehr zu Tal zu befahren – d.h. von der Oberschleuse am Osthafen Richtung Unterschleuse am Zoo.

Bitte bedenkt, dass es auch für die Schiffsführer nicht so schön ist, wenn da paddelnder Gegenverkehr unterwegs ist.

Da Berlin ja wirklich viel Wasser hat, findet sich bestimmt auch die eine oder andere SUP-Tour auf Havel, Wannsee, Müggelsee oder Tegeler See. 

Vielen Dank für euer Verständnis, vielleicht trifft man sich ja mal auf den Berliner Gewässern.

Aloha nui,
Henry Gorowicz

Stand-Up-Paddling (SUP) - Ressortleiter
Landes-Kanu-Verband Berlin e.V.

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