Nachdem Trainer oder Trainerinnen C für mindestens ein Jahr Erfahrungen im Übungsbetrieb eines Kanuvereins gesammelt haben, können sie sich weiter qualifizieren und an der Ausbildung zum Trainer B bzw. zur Trainerin B teilnehmen. Die Ausbildung auf der zweiten Lizenzstufe umfasst mindestens 60 weitere Lerneinheiten und wird ebenfalls mit einer breiten- und einer leistungssportlichen Ausrichtung angeboten.
Lizenzinhaber im Breitensport übernehmen in ihren Landes-Kanu-Verbänden Aufgaben in der Aus- und Fortbildung von Trainer/innen-C oder in der Vorstufenqualifikation.
Im Kanu-Leistungssport kann die Ausbildung bisher in den Disziplinen Kanu-Drachenbootsport, -Polo, -Rennsport, -Slalom oder -Wildwasserrennsport absolviert werden und dient vor Allem der Qualifikation für die Arbeit mit Nachwuchsathleten und -athletinnen in den Entwicklunsetappen der Aufbau- und Anschlusstrainings. Zudem sollen die Lizenzinhaber Aufgaben in der Aus- und Fortbildung von Trainer/innen B im Leistungssport sowie in der Dopingprävention übernehmen.
Die Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsmodalitäten, -umfänge sowie -inhalte sind in den DKV-Rahmenrichtlinienen für Aus- und Fortbildung zu finden.