Gemäß § 4 der Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen
und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im
Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
vom 05. Dezember 1995, werden die Betriebszeiten für die
Unterschleuse, Landwehrkanal km 1,67 und die Oberschleuse,
Landwehrkanal km 10,57 wie folgt neu festgelegt:
01.04. -31.10 Montag -Sonntag 11.15 Uhr bis 20.45 Uhr
01.11.-31.03. Montag -Sonntag keine Betriebszeiten