27.04.2009 | Umwelt & Gewässer

Schifffahrt im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin

Gemäß § 4 der Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vom 05. Dezember 1995, werden die Betriebszeiten für die Unterschleuse, Landwehrkanal km 1,67 und die Oberschleuse, Landwehrkanal km 10,57 wie folgt neu festgelegt:
01.04. -31.10 Montag -Sonntag 11.15 Uhr bis 20.45 Uhr
01.11.-31.03. Montag -Sonntag  keine Betriebszeiten
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