14.05.2012 | Umwelt & Gewässer

Hessischer Kanu-Verband klagt gegen die Sperrung der Nidda

Obwohl im Vorfeld gemeinsam mit dem Landessportbund Hessen und den Vertretern des Kanu-Verbandes Gespräche über Befahrungsregeln auf der Nidda geführt wurden, ist ohne weitere Einbindung der Beteiligten entschieden worden.

Dieses Verhalten der Verwaltungsbehörde entspricht eindeutig nicht der Spartenvereinbarung Kanu, die im Rahmen der Allianz Sport und Umwelt zwischen der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Kanu-Verband e.V. geschlossen wurde.

Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, insbesondere um den Kanusport auch noch in dieser Saison auf der Nidda auszuüben, hat der Hessische Kanu-Verband den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Professor Dr. Ulrich Rommelfänger aus Hanau bevollmächtigt, die Interessen der Kanuten gegen die Entscheidung des Regierungspräsidenten in Darmstadt zu vertreten. Am 20.04.2012 wurde vor dem Verwaltungsgericht Gießen Klage erhoben, noch zu diesem Wochenende wird ein Eilantrag gestellt mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen und damit die angeordnete sofortige Vollziehung der Schutzanordnung aufzuheben.

Quelle: www.kanu-hessen.de
BIld: Florentine  / pixelio.de

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