Dieses Verhalten der Verwaltungsbehörde
entspricht eindeutig nicht der Spartenvereinbarung Kanu, die im
Rahmen der Allianz Sport und Umwelt zwischen der Hessischen
Landesregierung und dem Hessischen Kanu-Verband e.V.
geschlossen wurde.
Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, insbesondere um den
Kanusport auch noch in dieser Saison auf der Nidda auszuüben,
hat der Hessische Kanu-Verband den Fachanwalt für
Verwaltungsrecht Professor Dr. Ulrich Rommelfänger aus Hanau
bevollmächtigt, die Interessen der Kanuten gegen die
Entscheidung des Regierungspräsidenten in Darmstadt zu
vertreten. Am 20.04.2012 wurde vor dem Verwaltungsgericht
Gießen Klage erhoben, noch zu diesem Wochenende wird ein
Eilantrag gestellt mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der
Klage herzustellen und damit die angeordnete sofortige
Vollziehung der Schutzanordnung aufzuheben.
Quelle: www.kanu-hessen.de
BIld: Florentine / pixelio.de