Den wartenden Fahrzeugen und Booten wird nach besonderer Weisung der Aufsicht führenden Beamten oder der Bauleitung Gelegenheit zur Durchfahrt in zumutbaren Zeitabständen gegeben.
Außerhalb der Sperrungen wird die Schifffahrt angewiesen, diesen Bereich zu der angegebenen Zeit mit besonderer Vorsicht zu befahren.
Die Aufhebung dieser Maßnahme erfolgt durch Einziehen der Schifffahrtszeichen.
(Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes / Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden)