18.11.2009 | DKV

Ehrenamtsfreibetrag: Frist zur Satzungsänderung verlängert


Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im September beschlossen, dass die Frist für die notwendige Satzungsänderung zur Nutzung des Ehrenamtsfreibetrages nunmehr bis zum 31. Dezember 2010 verlängert wird. Dies teilte der Landssportbund Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage unter www.wir-im-sport.de mit. Der Deutsche Kanu-Verband hatte im Kanu-Sport-Heft 9/2009 auf Seite 5 bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Rundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen die Frist zur Änderung der Satzungsänderungen bis zum 31.12.2009 abläuft. Nunmehr ist diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert worden. Entsprechende Informationen und Einzelheiten zu diesem Vorgang veröffentlichte das Bundesfinanzministerium in einem entsprechenden Rundschreiben.

Unter der Ehrenamtspauschale werden pauschale Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Sportorganisationen verstanden. Diese sind bis zu einer Höhe von 500,- Euro pro Jahr steuerfrei, wenn in der Vereinssatzung eine Zahlung für Mitarbeiter vorgesehen ist.

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