Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im September
beschlossen, dass die Frist für die notwendige Satzungsänderung
zur Nutzung des Ehrenamtsfreibetrages nunmehr bis zum 31.
Dezember 2010 verlängert wird. Dies teilte der Landssportbund
Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage unter www.wir-im-sport.de mit. Der Deutsche
Kanu-Verband hatte im Kanu-Sport-Heft 9/2009 auf Seite 5
bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Rundschreibens
des Bundesministeriums der Finanzen die Frist zur Änderung der
Satzungsänderungen bis zum 31.12.2009 abläuft. Nunmehr ist
diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert worden.
Entsprechende Informationen und Einzelheiten zu diesem Vorgang
veröffentlichte das Bundesfinanzministerium in einem
entsprechenden Rundschreiben.
Unter der Ehrenamtspauschale werden pauschale Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Sportorganisationen verstanden. Diese sind bis zu einer Höhe von 500,- Euro pro Jahr steuerfrei, wenn in der Vereinssatzung eine Zahlung für Mitarbeiter vorgesehen ist.