19.04.2012 | Kanu (Allg.)

Zeltmöglichkeit auf Hallig Oland (Nordfriesland/Nordsee)

Die immer häufiger werdende Nutzung des Hafengeländes von Hallig Oland (nordfriesisches Wattenmeer) haben die Gemeinde Hallig Langeness und Oland dazu veranlasst, auf Widerruf auf Hallig Oland eine „Kanustation“ zu dulden.

Die Nutzung ihres Geländes im Hafen von Oland als Zeltmöglichkeit für Kanutinnen und Kanuten ist unter Beachtung der folgenden Auflagen auch weiterhin erlaubt:

  1. Ansprechpartnerin auf Hallig Oland sind Angelika Kühn (Haus-Nr.10) sowie Claudia Nommensen (Haus-Nr.6). Bei ihnen ist die Übernachtungsgebühr in Höhe von 5,- Euro pro Person und Nacht zu entrichten.
  2. Anlanden und Zelten erfolgen auf der Westseite des Hafens im Außendeichbereich.
  3. In der Brutzeit sollte Rücksicht auf eventuelle Gelege genommen werden (d.h. genügend Abstand einhalten).
  4. Wenn möglich, befestigte Wege benutzen und nicht quer über die Wiesen laufen.
  5. Ein ausgewiesener „Kanuplatz“ ist kein „Campingplatz“ und sollte nie länger als 2 Tage genutzt werden.
  6. Die Höchstgrenze beträgt 10 – 15 Zelte.

 

Es ist zu wünschen, dass alle Kanutinnen und Kanuten diese Auflagen erfüllen werden. Nur dann können wir hoffen, dass uns dieser natürliche Platz abgeschieden im Deichvorgelände (mit Wasseranschluss und Müllentsorgung im Hafen sowie WC-Anschluss auf der nahen Warft) möglichst lange erhalten bleibt. (Udo Beier, DKV-Referent für Küstenkanuwandern)

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