Die Sperrung gilt nur, solange der Wasserstand unterhalb der
grünen Pegelbereiche liegt. Der genaue Text ist hier
einzusehen:
zur Allgemeinverfügung
Wir bitten dringend um Beachtung. Umweltbewußte Kanuten
befahren keine Gewässer mit zu geringem Wasserstand. Eine
Missachtung bestehender Pegelregelungen kann auch zu Anzeigen
und empfindlichen Bußgeldern führen.