09.06.2010 | DKV

DKV-Leitfaden Versicherungen ergänzt: „Versicherungsschutz bei Veranstaltungen mit Dritten“

Immer mehr Kanu-Vereine führen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Dritten durch. Aber wer zählt dazu und wird der Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag überhaupt gewährt?
Die Ergänzung im „DKV-Leitfaden Versicherung“ versucht unter Punkt 3.5 (Seite 5) diese Fragen zu klären und gibt Beispiele sowie Hinweise, wo Vereine sich individuell kundig machen können.

Der Leitfaden steht auf www.kanu.de im Bereich Service / Service für Vereine / Versicherung zum Download bereit.
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