Anläßlich der Aufnahme der parlamentarischen Beratungen
mehrerer Einzelgesetze, mit denen die Bundesregierung das
Naturschutzrecht neu gestalten will, sagte Schneeloch, die
Neuregelungen müssten einen natur- und landschaftsverträglichen
Sport auch in Zukunft möglich machen.
Schneeloch sagte, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung gehe
grundsätzlich in die richtige Richtung, indem er bundesweit
einheitliche Regelungen schaffe: „Der DOSB begrüßt, dass der
Erholungswert von Natur und Landschaft einen hohen Stellenwert
erhält und vertragliche Regelungen aufgewertet werden. Trotz
einiger Verbesserungen bestehe jedoch dringender Bedarf,
wichtige Punkte sportfreundlicher zu gestalten. „Wir
appellieren an die Abgeordneten, sich für einen natur- und
landschaftsverträglichen Sport einzusetzen und ein
entsprechendes Zugangsrecht zu verabschieden, so Schneeloch. So
schließe die derzeitige restriktive Formulierung eines
„Betretensrechts Sportarten wie z.B. Reiten oder Wassersport
einfach aus.
Außerdem forderte Schneeloch, dass Natursportverbände auch
zukünftig als Naturschutzverbände anerkannt werden, um ihre
Mitwirkungsrechte zu bewahren. Weiterhin kritisierte
Schneeloch, dass die Erholungsfunktion der Gewässer bislang im
Wasserhaushaltsgesetz nicht berücksichtigt sei: Wir brauchen
eine entsprechende Formulierung sowie eine Ergänzung zum
Gemeingebrauch der Gewässer, um einer Zersplitterung dieses für
den Wassersport wichtigen Aspekts vorzubeugen.
Die ausführliche Stellungnahme des DOSB finden Sie hier:
Stellungnahme DOSB/Naturschutzgesetz
Quelle: DOSB-Newsletter