Einen Erfolg konnten die Vertreter der Landes-Kanu-Verbände aus Bremen und Niedersachsen sowie der Bremerhavener Kanu-Vereine KVU, KCB und WVF bei ihren Verhandlungen über Befahrungsregelungen auf der Oberen Geeste erreichen. Ursprünglich war hier von den zuständigen Naturschutzbehörden ein ganzjähriges Befahrungsverbot geplant worden. Durch umfangreiche und fachlich begründete Stellungnahmen erreichten die Vertreter des Kanusports aber, dass ein Befahrungsverbot für die Obere Geeste jetzt auf die Zeit zwischen dem 01.04. und 30.06. eines jeden Jahres beschränkt wurde. In der übrigen Zeit ist eine Befahrung der Oberen Geeste mit Ausnahme der Nebengewässer und Altarme unter Beachtung eines Uferbetretungsverbotes ab km 11 (Straßenbrücke Geestenseth-Köhlen) möglich.
Diese Regelung gilt ab sofort. Der DKV bittet daher um Beachtung.