Danach ist das Befahren der Wümme in der Zeit vom 19.07.2010 bis 30.07.2010 vollständig, und vom 02.08.2010 bis 06.08.2010 sowie vom 09.08.2010 bis 13.08.2010 wegen der Bauarbeiten an der Wümmebrücke im Bereich der Autobahn 1 aus Sicherheitsgründen vollständig untersagt.
Vom 02.08. bis 13.08.2010 sind Samstag und Sonntag, der 07.08. und 08.08.2010 von diesem Verbot ausgenommen, da an diesen Tagen die Arbeit ruht.
Unabhängig von diesen Verbotszeiten gilt bis zum 13.08.2010 ein vom Wasserstand der Wümme abhängiges Fahrverbot. Es muss eine Durchfahrtshöhe unter dem Baugerüst von mindestens 1m gewährleistet sein. Wann dieser Wasserstand erreicht ist, wird durch einen Pegel mit den entsprechenden Markierungen an der Ein- und Ausstiegstelle in Everinghausen in der Nähe des Campingplatzes Grüner Jäger angezeigt.
Solange der Wasserstand im grünen Feld dieses Pegels steht, darf weitergefahren werden. Bei Rot heißt es aussteigen und unterhalb der Autobahn den nächsten Einstieg zu nehmen.
Die Einschränkungen für die Wasserwanderer sind durch diese Regelung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt worden.
Der Touristikverband Rotenburg zwischen Heide und Nordsee e.V. und der Landeskanuverband werden hierüber beispielsweise im Internet ebenfalls informieren.