Auf die Anfrage des SPD- Bundestagsabgeordneten Hans Joachim
Hacker (Schwerin) an die Bundesregierung zum Thema
Fischaufstiegsanlagen hat kurzfristig der Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) Enak Ferlemann geantwortet. Er teilte
mit, dass die Bundesanstalten für Gewässerkunde und für
Wasserbau sich ausführlich mit dem Entwurf des DWA-Merkblattes
509 „Fischaufstiegsanlagen“ auseinander gesetzt und eine
umfangreiche Stellungnahme eingereicht haben. Auf die Belange
des Wassersports, insbesondere die des muskelkraftbetriebenen
Wassersports, werde demnächst die „Richtlinie für die
Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen“ unter
Bezugnahme auf die Empfehlungen des Deutschen Kanu-Verbandes
eingehen. Darin werde auch auf die Prüfung gemeinsamer
Nutzungsmöglichkeiten von Fischauf- bzw.
Fischabstiegsmöglichkeiten verwiesen. Die Richtlinie befinde
sich noch in der Überarbeitung, werde den Wassersportverbänden
aber in Kürze zur Stellungnahme übersendet.
Der Deutsche Kanu-Verband hatte sich bereits bei einer Anhörung im Dezember 2009 dafür stark gemacht, dass seine in der Broschüre „Anlagen für Kanusportler an Querbauwerken“ formulierten Empfehlungen in die Richtlinie des BMVBS aufgenommen werden.
DKV-Präsident Thomas Konietzko zeigte sich mit der Antwort zufrieden:“ Ich freue mich, dass die von ehrenamtlichen Mitarbeitern des DKV zusammengestellten Fachinformationen nunmehr auch vom BMVBS aufgegriffen werden. Damit besteht zukünftig die Chance, sich auf fachlicher Ebene über mögliche gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten leichter einigen zu können.“
Mit der Zusendung des Richtlinienentwurfs wird Ende August gerechnet.