Trave:
Der Gewässerunterhaltungsverband Trave hat mitgeteilt, dass es
zwischen Bad Oldesloe und der Eisenbahnbrücke Reecke (ca.
Fluss-Km - 35,5 bis 16,5 (neu) ) zwischen dem 15.07. und 10.08.
zu Behinderungen kommen kann. Grund sind Entkrautungsarbeiten.
Treibendes Kraut und Krautsperren können eine Befahrung auch
gänzlich verhindern. Ausführliche Informationen gibt es unter
www.wvz.de.
Donau:
In der Donau wird in der Gemeinde Ertingen-Binzwangen seit Mai
2009 bis November 2009 eine Sohlgleite gebaut. Der Baubereich
(Donau-Km 2658,6 bis 2658,3) kann in diesem Zeitraum nicht
gefahrlos mit Kanus befahren bzw. passiert werden, die Donau
ist deshalb dort gesperrt. Eine Umtragestelle wurde
eingerichtet und vor Ort wurden Hinweisschilder
aufgestellt.
Fränkische Saale:
Auf der Fränkischen Saale tritt am 01.08.2009 eine neue
Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung sind folgende
Neuigkeiten verbunden, die uns der Bayerische Kanu-Verband
mitgeteilt hat:
Die Befahrbarkeit der Fränkischen Saale ist zwischen dem
1.3.und 31.7. eines jeden Jahres erlaubt zwischen 7 Uhr und 18
Uhr (bisher zwischen 7 - 21 Uhr.) Eine Ausnahme bildet der
Stadtbereich Gemünden zwischen Flusskilometer 0 und 1,6 .
Ab dem 1.8., also ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Änderungsverordnung, kann abends bis 21 Uhr gefahren
werden.
Es gilt eine Beschränkung der Bootsbreite auf 1,10 m.
Der bisher teilweise befahrbare Bereich oberhalb der Brücke B
19 bei Bad Neustadt ist nunmehr ganzjährig gesperrt, wie auch
alle Nebenflüsse. Ausnahme davon ist die Sonderregelung der
Sinn und Lauer.
Neu geregelt wurde für die gewerblichen Anbieter, welche nicht
an der Fränkischen Saale ansässig sind, die
Anmeldeverpflichtung von Veranstaltungen. Sowohl Vereinsfahrten
und Privatfahrten sind von dieser Regelung nicht
betroffen.
Dringend zu beachten ist wie bisher die gültige Gruppengröße
von max. 12 Booten sowie das Befahrungsverbot der Wehre, die
mit dem Schild gekennzeichnet sind.