Das Weser-Wander-Abzeichen wird vom LKV-Niedersachsen auf Antrag in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen, wenn der Bewerber in der Zeit vom 1.10. bis zum 30.09. des folgenden Jahres (Ausnahmen können vom LKV-Wandersportwart zugelassen werden) unter Beachtung dieser Bestimmungen folgende Strecken zurückgelegt hat.
Der Antrag kann als PDF-Dokument hier heruntergeladen werden.
Bedingungen:
Die einzelnen Stufen werden vergeben, wenn der Nachweis folgender Kilometerleistungen geführt worden ist:
WWA in Bronze: Mindestens 200 km, Schüler bis zu 12 Jahren
mindestens 150 km
WWA in Silber: Mindestens 300 km, Schüler bis zu 12 Jahren
mindestens 250 km
WWA in Gold: Mindestens 400 km, Schüler bis zu 12 Jahren
mindestens 350 km
Wertungen:
Es werden Fahrten auf der Weser von Hann.-Münden bis Nordenham gewertet. Jede Strecke wird nur einmal gewertet, auch wenn sie mehrmals befahren wurde. Die Gesamtstrecke aller gefahrenen Etappen muß nicht zusammenhängend sein. Die bei der Weser-Marathonfahrt und bei der Tidenrallye zurückgelegten Fahrten werden voll angerechnet. Die benutzten Boote müssen gemäß der Binnenschifffahrtsordnung gekennzeichnet sein. Fahrten mit Motorkraft, im Schlepp und Trainingsfahrten werden nicht gewertet.
Bewerbungen:
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 15.10. jeden Jahres an die Beauftragte für das Weser-Wander-Abzeichen eingereicht werden.
Die Vordrucke sollen gewissenhaft und sauber ausgefüllt werden.
Bewerber und Einzelmitglieder im Deutschen Kanu-Verband, die keinem Verein angehören, müssen sich während der Fahrt die einzelnen Etappen bei Kanu-Vereinen, von Schleusenwärtern, auf Campingplätzen u.a. bestätigen lassen.
Medaillen und Vereinspreise:
Die erfolgreichen Paddler erhalten Medaillen in Bronze, Silber oder Gold .
Der Verein, der die meisten Teilnehmer hat, wenigstens aber 15, erhält einen Mannschaftspreis.
In strittigen Fällen entscheidet der LKV-Wandersportwart.
Im übrigen gilt die Wandersportordnung.
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