25.03.2013
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Kanu-Drachenboot
Meldefrist für Renngemeinschaften endet in Kürze
Bis zum 1. April müssen die Anmeldungen von Renngemeinschaften dem Ressortleiter Drachenboot vorliegen.

Foto: Ronny Jurack
Gemäß Punkt 2.6.2 der Auslegungsrichtlinien dürfen pro LKV
maximal zwei Renngemeinschaften pro Alters- und
Mannschaftsklasse zu einem Wettkampfjahr gemeldet werden. Die
Meldung muss den Namen der Renngemeinschaft, den des meldenden
LKV und den Namen des Team Captain beinhalten. Bislang liegen
Meldungen aus Bayern, Berlin und Hessen vor.