Die nach Fahrplan verkehrende Fahrgastschifffahrt darf die
Sperrstrecke unter besondere Vorsicht und nach Anmeldung beim
Veranstaltungsleiter durchfahren.
Die Schifffahrtszeichen A 1 nach § 6.22 der
Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung sind gesetzt.
Mit dem Einziehen der Schifffahrtszeichen wird die Strecke wieder freigegeben.
(Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden)