Liebe Leserinnen, liebe Leser,
bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer
Gesellschaft. Das Ehrenamt ist mit Geld nicht zu bezahlen,
durch den besten Sozialstaat nicht zu ersetzen. Unsere
Zivilgesellschaft braucht Menschen, die bereit sind, sich für
andere und mit anderen einzusetzen. Jeder, der sich einer
solchen Aufgabe stellt, verdient unseren großen Respekt,
unseren Dank und unsere Anerkennung.
Dank und Anerkennung sind nicht genug. Politik muss immer wieder die Rahmenbedingungen überprüfen und freiwilliges Engagement fördern. Das Gesetz “Hilfen für Helfer“ hat eine Vielzahl von finanziellen Erleichterungen gebracht. So können Übungsleiter heute mehr Geld als bisher steuerfrei verdienen und Vereine mehr Geld steuerfrei erwirtschaften. Auch bleiben Nebeneinkünfte bei mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen bis zu einem Betrag von jährlich 500 Euro steuerfrei. Und die Vereine müssen bei Spenden bis 200 Euro keine Spendenquittungen mehr ausstellen, weil der Einzahlungsbeleg als Nachweis ausreicht.
Es geht aber um mehr als um finanzielle Entlastungen. Als Bundesjustizministerin trage ich Verantwortung dafür, dass allen Menschen, die sich auf sportlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet engagieren, ein verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung steht. Das Vereinsrecht bietet einen solchen Rahmen, wie über 550.000 eingetragene Vereine in Deutschland belegen. Um das Vereinsrecht noch besser auf die Bedürfnisse des Ehrenamtes auszurichten, liegen mir aktuell zwei Dinge besonders am Herzen: Zum einen möchte ich die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände angemessen begrenzen. Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Zum anderen möchte ich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Anmeldungen zum Vereinsregister nicht nur auf schriftlichem, sondern zusätzlich auf elektronischem Weg ermöglicht werden. So können sich die Verantwortlichen im Verein aussuchen, was einfacher für sie ist.
Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist nicht nur auf geeignete Rahmenbedingungen, sondern auch auf gute Information angewiesen. Für alle, die sich kundig machen wollen, bietet das Bundesjustizministerium einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an, der kostenlos unter www.bmj.de/Vereinsrecht abgerufen werden kann. Der Leitfaden gibt einen Überblick über Fragen von der Gründung bis zur Beendigung eines Vereins. Und er informiert über die wesentlichen Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Organen.
Das ehrenamtliche Engagement ist ein Kitt, der unsere
Gesellschaft zusammenhält. Die Politik wird auch in Zukunft
ihren Teil leisten, diesen unverzichtbaren Einsatz für ein
gedeihliches Zusammenleben zu unterstützen. Vor allem aber
brauchen wir Sie – die Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur
passiv auf dem Sofa hocken und darauf warten, dass der Staat
oder andere etwas für sie tun, sondern die rausgehen, anpacken
und aktiv werden. Der Finanzminister kann noch soviel Geld
locker machen und die Justizministerin die besten
Gesetze entwerfen - entscheidend sind am Ende Sie: Die
Menschen, die sich tatsächlich ehrenamtlich engagieren! Für
dieses Engagement danke ich Ihnen sehr.
Ihre
Brigitte Zypries