Seit Bekanntgabe der Reformpläne der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) schauen die Verbände
mit Sorge in die Zukunft. Sollte sich der Bund aus seiner
bisherigen Verantwortung zurückziehen und sich nur noch auf
Gewässer mit Bedeutung für den Gütertransport konzentrieren,
ist zu befürchten, dass gerade die für die
muskelkraftbetriebenen Wassersportarten vorhandene
Infrastruktur an den im Wasserstraßennetz definierten sog.
Restwasserstraßen verfallen und in Folge unbenutzbar
werden.
Diese Entwicklung würde nicht nur die Ausübung des
Kanutourismus und -sports gefährden, sondern stünde im großen
Widerspruch zu der Bundestagsinitiative „Infrastruktur und
Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern“.
Im Rahmen dieser Initiative werden derzeit verschiedene
Projekte umgesetzt, die Wassertourismus in Zukunft stärken und
auch ausländischen Gästen das bislang unterschätzte Potenzial
dieses Tourismuszweigs näher bringen sollen. „Sollten die
Reformpläne umgesetzt werden, würden viele bisherige
Förderprojekte zum Ausbau der kanutouristischen Infrastruktur
ad absurdum geführt“, befürchtet Stephanie Isenberg, 1.
Vorsitzende der BKT. Denn die Frage der Zuständigkeiten bleibt
nach wie vor ungeklärt, so dass die zukünftige Pflege und
Wartung von Wehranlagen oder Bootsgassen, öffentlichen Ein- und
Ausstiegsstellen sowie Rastplätzen unklar bleibt.
Forderungen, diese Verantwortung an die Länder abzutreten,
sehen beide Verbände kritisch. „Erfahrungen aus den vergangenen
Jahren haben gezeigt, dass aufgrund der kommunalen
Planungshoheiten wassertouristische Konzepte, die auch
naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigen, eher als
Einzelfall zu bezeichnen sind“, so Thomas Konietzko, Präsident
des DKV. Die verzweigten Zuständigkeiten führten bereits zu den
widersprüchlichen Ergebnissen, dass bei einzelnen Gewässern auf
der einen Flusshälfte Befahrungsregelungen gelten, auf der
gegenüberliegenden Flusshälfte aber nicht, da die dort
zuständige Kommune andere Ziele verfolgt. Somit werden in der
Regel auf Landesebene keine aufeinander abgestimmten
Gesamtkonzepte entwickelt und umgesetzt, sondern ein bunter
Flickenteppich entworfen, der dazu beiträgt, das nunmehr
bereits 822 Einzelregelungen für Kanufahrer auf deutschen
Gewässern gelten. Dies schadet gleichermaßen dem Naturschutz
und dem Kanusport bzw. -tourismus!
Beide Dachverbände setzen sich auf Landes- und Bundesebene für
den Erhalt naturnaher bzw. für die Renaturierung naturferner
Gewässer ein und lehnen kanalartige Ausbauten von
Bundeswasserstraßen ab. „Wir wollen die Bedingungen für diesen
naturnahen Freizeitsport erhalten, der jährlich 1,3 Mio.
Menschen ins Kanu lockt und beste Möglichkeiten bietet, im
eigenen Lande Urlaub zu machen und die Heimat schätzen zu
lernen,“, so Isenberg. In diesem Grundsatz finden die Verbände
Übereinstimmung mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz
(BUND), der die Reformpläne der WSV aus seiner Sicht begrüßt.
„Renaturierungen von Gewässern im Sinne des Naturschutzes sind
natürlich unsere ureigensten Anliegen“, so Stefan Ott vom BUND
Niedersachsen, der sich zugleich als Tourismussprecher des
Bundesarbeitskreises für Freizeit, Sport, Tourismus des BUND
für einen Interessenausgleich mit Tourismus und Sport bemüht.
Sollten die Reformpläne jedoch zur Folge haben, dass bisherige
Maßnahmen zum Erhalt der Infrastruktur wegfallen und
Freizeitaktivitäten auf betroffenen Bundeswasserstraßen
zukünftig nicht mehr in dieser Form ausgeübt werden können,
würde auch der BUND seine Bedenken äußern. „Die Möglichkeiten
für das Naturerlebnis auf geeigneten Flüssen sollten allerdings
erhalten bleiben. Die Freizeitsportler erfahren dort – im
wahrsten Sinne des Wortes – warum es sich lohnt, naturnahe
Gewässer zu erhalten oder wieder zu schaffen“, so Ott.
Somit sind sich alle Interessenvertreter einig, dass im Zuge der Reform und ihrer Konzentration auf sog. „Kernaufgaben im Hauptnetz“ keine neuen regulativen oder tatsächlichen Hindernisse für die durchgängige Befahrbarkeit von Wasserstraßen aller Kategorien für Wasserfahrzeuge entstehen dürfen. Die bisherigen Pläne zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden aufgrund der einseitig zu Lasten des Wassersports gehenden Auswirkungen in dieser Form abgelehnt.
