Die Strecke oberhalb der Stauanlage wird ab Werra-km 83,15
gesperrt. Für Wasserwanderer besteht bei km 83,15 die
Möglichkeit, am linken
Ufer ihre Boote aus der Wasserstraße zu entnehmen. Die
Schifffahrt wird angewiesen, diesen Bereich zu der angegebenen
Zeit mit besonderer Vorsicht zu befahren.
Die gesetzten Schifffahrtszeichen sind zu beachten. Die Aufhebung dieser Maßnahme erfolgt durch Einziehen der Schifffahrtszeichen.
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes/Hann. Münden