Mit Unverständnis und Empörung reagiert der Hessische
Kanu-Verband (HKV) auf die jüngste Information des
Regierungspräsidiums Darmstadt, wonach erneut in diesem Jahr
Kanusport auf der Nidda durch eine Allgemeinverfügung untersagt
werden soll – obwohl der HKV bereits gegen die vergangenen
Allgemeinverfügungen Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen
erhoben hat!
Mit Schreiben vom 18. Februar 2014 hat das Regierungspräsidium
Darmstadt bezüglich der Klage des HKV gegen die 2012 und 2013
verhängten Befahrungsverbote dem Verwaltungsgericht Gießen
mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit den zahlreichen
Einsprüchen gegen die geplante Verordnung für ein
Landschaftsschutzgebiet „Auenverband Wetterau“ erneut in diesem
Jahr eine Allgemeinverfügung den Kanusport auf der Nidda
untersagen werde.
Hierzu erklärt Christian Rose, Präsident des Hessischen
Kanu-Verbands: „Das Schreiben des Regierungspräsidiums
Darmstadt an das Verwaltungsgericht Gießen ist ein Schlag in
das Gesicht aller Hessen, die bisher Vertrauen in das
ordnungsgemäße Verwaltungshandeln gesetzt haben. Es ist aber
auch ein Armutszeugnis für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die
nach über 20 Monaten noch nicht einmal in der Lage ist, über
die Klagebefugnis des HKV zu entscheiden.“
Der HKV hat bereits im Jahr 2012 (und später im Jahr 2013)
form- und fristgerecht gegen die damals erstmals erlassene
Allgemeinverfügung Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen
erhoben. Das Gericht hat zweimal den Eilantrag jeweils so spät
(gegen Ende des Befahrungsverbots) entschieden, dass das
eingelegte Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof
für erledigt erklärt werden musste bzw. der Gerichtshof auf das
Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Gießen verwies. Es
ist zu befürchten, dass das Regierungspräsidium Darmstadt seine
rechtswidrigen Verbote weiterhin aussprechen wird, ohne dass
eine verbindliche gerichtliche Kontrolle diesem Handeln ein
Ende bereitet.
Die vielen Einsprüche gegen die geplante Verordnung für den
Auenverband Wetterau kommen für den HKV nicht überraschend: In
seinen Stellungnahmen hat er zusammen mit dem Deutschen
Kanu-Verband auf rechtswidrige Verbote hingewiesen. Das
Regierungspräsidium hat unter Missachtung gebotener und auf der
Hand liegender Abwägungsprozesse ausschließlich einige wenige
Handlungen im geplanten Schutzgebiet untersagt: das Betreten
der Ufer, das freie Laufenlassen von Hunden und das Befahren
der Nidda mit Kanus. Andere Freizeitaktivitäten, wie z.B. der
Angelsport sind - richtigerweise - nicht betroffen. Vom
Hessischen Kanu-Verband angebotene Maßnahmen, die den
Schutzzweck ohne ein Kanuverbot ebenso sicherstellen, wurden
ohne Begründung abgelehnt.
Wenn der Hessische Kanu-Verband auf Ebene der Landesbehörden
über den gemeinnützigen Kanusport diskutiert, gibt es immer
wieder Lob für sein Umweltengagement. Hat man aber mit Behörden
auf mittlerer Ebene wie z.B. dem Regierungspräsidium Darmstadt
zu tun, gilt dieses Engagement offenbar nicht mehr – hier will
man vielmehr Kanusport generell verbieten oder ist nicht
bereit, weniger einschränkende Maßnahmen umzusetzen.
Der Hessische Kanu-Verband fordert deshalb das
Regierungspräsidium Darmstadt auf, im Jahr 2014 kein generelles
Befahrungsverbot zu verhängen, sondern endlich die aufgezeigten
differenzierten Befahrungsregelungen, wie z.B. ein
Uferbetretungsverbot und eine wasserstandsabhängige Erlaubnis
zur Befahrung mit Kanus umzusetzen.
Das Verwaltungsgericht Gießen wird aufgefordert, endlich in
den anhängigen (Hauptsache-) Verfahren Entscheidungen zu
treffen und so sicher zu stellen, dass der gesetzliche
Rechtsschutz nicht nur auf dem Papier vorhanden ist!
Sollte es 2014 wieder zu einem Befahrungsverbot durch eine
Allgemeinverfügung kommen, schlägt der HKV vor, der
Verfassungsrang des Sports aus der Verfassung des Landes Hessen
wieder zu streichen: Ein Verfassungsrecht, das selbst Behörden
in Hessen nicht berücksichtigen, ist überflüssig!