10.06.2010 | Umwelt & Gewässer

Schiffbarkeit in Leipzig

Presseerklärung der Leipziger Wassersportvereine, des Stadtsportbundes Leipzig, der Universität Leipzig, der Bürgerinitiative Cospuden und des Bürgervereins Wasser-Stadt-Leipzig e.V. (in Abstimmung mit dem Sächsischen Kanu-Verband) zur Schiffbarkeitserklärung.

Die Vertreter der Vereine und Bürgerinitiativen lehnen das Erfordernis einer Schiffbarkeitserklärung für die Leipziger Gewässer ab. Die Fertigstellung des sog. Kurses 1 von der Leipziger Innenstadt bis zum Cospudener See und später auch Zwenkauer See ist ein denkbar schlechter Anlass das Verfahren zur Schiffbarkeitserklärung einzuleiten.

Es wird mit dieser ersten wassertouristisch nutzbaren Gewässerverbindung in den Südraum nicht nur der schützenswerte Leipziger Auwald durchfahren. Auch der Floßgraben selbst ist ein höchst sensibles Gewässer, welches aufgrund des Schutzstatus sowie der technischen Gegebenheiten nur bedingt befahren werden kann. Ein Begegnungsverkehr von privaten Ausflugsbooten ist hier nicht durchführbar. Selbst die Schleusen begrenzen die Nutzbarkeit der Gewässer.

Aber noch ein weiterer Aspekt wurde in den letzten Jahren kaum in das Zentrum der Betrachtung des Interessenausgleichs zur Nutzung der Leipziger Gewässer gerückt und wird auch bei der Schiffbarkeitserklärung gänzlich vergessen: der Leipziger Wassersport. Rudern und Kanusport sind Schwerpunktsportarten in Leipzig. Die Wettkampferfolge sind ausdrücklich auf die Trainingsmöglichkeiten und den Nachwuchssport auf den Leipziger Gewässern, insbesondere auf dem Elsterflutbett, zurückzuführen.

Ein ungelenkter Motorbootverkehr würde nicht nur das Schutzgut Floßgraben sondern auch den Leipziger Wassersport gefährden. Aus Sicht der Vereine und Bürger ist ein Lenken des Verkehrs von gewässerangepassten Motorbooten nur in der Reglementierung gewerblicher Boote durchsetzbar. Die Nutzer privater Motorboote, die nach einer Schiffbarkeitserklärung weitgehend uneingeschränkt auf den, ihnen teilweise fremden, Gewässern unterwegs sein dürften, wären hingegen kaum lenkbar. In der Diskussion mit Sportvereinen und Naturschutzinitiativen wurde deutlich, dass man selbst in einem gewässerangepassten privat genutzten Motorboot Gefahren sehen wird. Die anwesenden Vertreter der Interessengruppen sind daher der Überzeugung, dass kein privater Motorbootverkehr zugelassen werden darf.

Die anwesenden Vertreter haben aus unterschiedlichen Antrieben, die Entwicklung der Leipziger Gewässer nach Kräften unterstützt und sehen der Anbindung der Leipziger Fließgewässer an die neue entstandene und entstehende Seenlandschaft mit Freude entgegen. Sie geben aber nicht nur mit Blick auf die Schiffbarkeitserklärung zu bedenken, dass Wassertourismus nicht nur von Motorbooten getragen wird. Auch in der Weiterentwicklung des wassertouristischen Nutzungskonzeptes sind die unterschiedlichen Nutzungsarten der Leipziger Gewässer immer besser mit einander abzustimmen. Die Einzigartigkeit dieser Gewässerentwicklung darf nicht durch Übernutzung schon kurz nach ihrem Entstehen wieder unattraktiv werden.

Die anwesenden Vertreter der Interessengruppen fordern die Landesdirektion auf das Verfahren der Schiffbarkeitserklärung nur im direkten Austausch mit den gegenwärtigen Nutzern und Anliegern der Gewässer zu betreiben. Alle Vertreter der Interessengruppen gehen davon aus, dass man dann nur zu einem Ergebnis kommen kann, dass da heißt: das gegenwärtige Gewässersystem darf nicht als allgemein schiffbar erklärt werden. Aber auch die Einzelfallregelung nach §46a SächsWG darf nicht zur Allgemeinregelung durch die Stadt Leipzig eingesetzt werden.

In der mit Wassersportlern geführten Diskussion wurde aber auch die besondere Bedeutung des Lindenauer Hafens als Sportboothafen deutlich. Schon jetzt, mit der in Aussicht stehenden Anbindung des Karl-Heine-Kanals an den Lindenauer Hafen, wird das Interesse in Sachsen-Anhalt zur Anbindung des Saale-Elster-Kanals an die Saale immer größer. Damit ist dann das Erfordernis eines attraktiven Ankerplatzes für Sportbootbesatzungen gegeben, die sich dann per Muskelkraft oder mit der gewerblichen Fahrgastschifffahrt zu Ausflügen in die Leipziger Fluss- und Seenlandschaft begeben.

Die Vertreter der Wassersport- und Naturschutzvereinen und –verbänden sind sich einig, dass die Entwicklung der Nutzung des im Entstehen begriffenen Gewässerverbundes nur im engen und steten Austausch der Interessen erfolgen kann. Dies ist keine Absage an den Wassertourismus. Im Gegenteil, dies dient der Sicherung der Einzigartigkeit der Verbindung von Natur- und Kulturraum und der damit möglichen touristischen Effekte.

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