11.05.2010 | Umwelt & Gewässer

Sperrung der Wümme bei Kilometer 17,7 wegen Brückenbauarbeiten

Wegen Brückenbauarbeiten muss die Wümme im Bereich der Autobahnbrücke (A1) vom 17.05. bis 21.05 und vom 25.05. bis 28.05. gesperrt werden. Zudem gilt ab sofort bis zum 20.08.2010 eine Pegelregelung.

Erforderlich wird die Sperrung, da Schalungsarbeiten an der Autobahnbrücke vorgenommen werden und aus Sicherheitsgründen während dieser Arbeiten die Befahrung der Wümme nicht möglich ist. Ursprünglich hatte die Bauleitung eine Sperrung von April bis August vorgesehen, diese konnte aber durch Intervention des Präsidenten des LKV Niedersachsen, Dr. Otto Stumpf, auf den nunmehr kurzen Zeitraum reduziert werden.

Unabhängig von diesen Verbotszeiten gilt ab sofort bis zum 20.08.2010 ein vom Wasserstand der Wümme abhängiges Fahrverbot. Es muss eine Durchfahrtshöhe unter dem Baugerüst von mindestens 1m gewährleistet sein. Wann dieser Wasserstand erreicht ist, wird durch einen Pegel mit den entsprechenden Markierungen  an der Ein- und Ausstiegstelle in Everinghausen in der Nähe des Campingplatzes Grüner Jäger angezeigt.

Solange der Wasserstand im grünen Feld dieses Pegels steht, darf weitergefahren werden. Bei Rot heißt es aussteigen und unterhalb der Autobahn den nächsten Einstieg zu nehmen.

Der DKV bittet alle Kanuten, diese Regelung zu beachten.

Anmerkung: Bei dem derzeitigen Wasserstand beträgt die Durchfahrtshöhe ca. 2,2o m, so dass ein erhebliches Hochwasser eintreten muß, bevor die Durchfahrtshöhe von 1,00 m unterschritten wird.

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