15.05.2013 | Umwelt & Gewässer

Boot fahren auf der Donau - Sperrung bis 03.10.2013

Befristete Änderung der Allgemeinverfügung zum Boot fahren auf der Donau für 2013 auf der Grundlage der Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen vom 20.04.2012:

Die Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau in Verbindung mit der Rechtsverordnung wird im Jahr  2013 aufgrund des „Grünprojekts Sigmaringen“ ab 01.01.2013 bis  03.10.2013 wie folgt geändert:

 

  1. Für den Donauabschnitt ab Campingplatz Sigmaringen, Flusskilometer  Stein 2.684+000, bis Fachzentrum Bau, „In der Au“, Flusskilometer  Stein 2.681+700, werden in der Zeit zwischen 01.01.2013  und 03.10.2013 keine Befahrungsscheine und Kontingente erteilt,  d. h., der Abschnitt bleibt für das Boot fahren gesperrt.
  2. Alle zu erteilenden gewerblichen und privaten Kontingente (inkl.  DKV) enden in Sigmaringen-Laiz, Flusskilometer-Stein 2.685+580,  bzw. Campingplatz Sigmaringen, Flusskilometer-Stein 2.684+000.  Bootfahrer steigen dort aus.
  3. Am Campingplatz Sigmaringen werden in 2013 keine Einstiegskontingente  erteilt. Diese werden auf den Einstieg Fachzentrum  Bau, „In der Au“, verlagert.
  4. Die Regelung ist befristet und gilt vom 01.01.2013 bis zum  03.10.2013 und tritt danach automatisch außer Kraft. Die sonstigen  Grundlagen der Allgemeinverfügung bleiben unverändert  gültig.

Begründung:

Die Stadt Sigmaringen beantragt ein befristetes Fahrverbot für Kanus und Boote auf dem Donauabschnitt ab Campingplatz bis Fachzentrum  Bau im Jahr 2013 für die Dauer des „Grünprojektes“. Die  Infrastruktur zum Abholen der Boote würde Konflikte mit den Besuchern  mit sich bringen. Die Flächen des Gartenschaugeländes werden  auch zur Donau hin eingezäunt. Damit wäre der Ausstieg und  die Umtragung von Booten in den Bereichen Jugendfreizeitbereich  und Wehr „Schloss“ in diesem Zeitraum nicht möglich.

Ein öffentliches Verfahren hierzu erfolgt nicht, zumal keine sonstigen öffentlichen Belange tangiert sind, mit allen Betroffenen hierzu  Einigkeit besteht und die vom Petitionsausschuss festgestellte maximale  Kontingentzahl von 265 nicht geändert bzw. überschritten  wird. Die Antragsteller von gewerblichen Kontingenten sind damit  einverstanden, dass der Einstieg in 2013 nicht am Campingplatz Sigmaringen,  sondern nur am Fachzentrum Bau „In der Au“ in Sigmaringen  erteilt werden kann.

Das „Haus der Natur“ wurde ebenso einvernehmlich eingebunden wie die Verleiher, die Herren Irion, Belthle, Friemauth und Pfefferle. 

Die Stadt Sigmaringen hat die Kosten der notwendigen Lenkungsmaßnahmen zu übernehmen und baldigst nach Abschluss des  Grünprojektes die Einzäunung zur Donau hin wieder rückzubauen.

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